Sprechstundenbedarf rechtskonform beziehen

Was Sie beim Bezug, der Verordnung und Abrechnung von Sprechstundenbedarf zwingend beachten müssen

Die kassenärztlichen Vereinigungen informieren derzeit verstärkt über den ordnungsgemäßen und rechtskonformen Bezug von Sprechstundenbedarf. Grund dafür sind vermehrte Prüfungen, Null‑Taxierungen und mögliche Regressforderungen. Als Reintjes Medizinischer Fachhandel unterstützen wir Sie dabei, Ihren Sprechstundenbedarf sicher, effizient und regelkonform zu beziehen.

Einfach & effizient bestellen mit dem Reintjes Online‑Shop

Für einen zeitsparenden und sicheren Bestellprozess empfehlen wir unseren Online‑Shop. Dort ist der Sprechstundenbedarf klar gekennzeichnet und bequem über Favoriten‑ und Bestelllisten auswählbar. Während des Bestellvorgangs erhalten Sie ergänzende Hinweise zur korrekten Ausstellung der Verordnung, damit Ihr Bestellprozess reibungslos verläuft.

KV-Abrechnung & Budgetkontrolle

Wir bieten zwei spezialisierte Leistungen für Ihre Praxisfinanzen:

  • Budgetkontrolle für KV-Abrechnungen
    Kontinuierliche
  • Überwachung Ihrer KV-Abrechnungsbeträge für volle Transparenz und frühe Abweichungserkennung.
  • Direkte KV-Abrechnung von Sprechstundenbedarf


Wir übernehmen die komplette Abrechnung gegenüber der KV.
Ihr Vorteil: Weniger Verwaltungsaufwand, mehr Sicherheit, bessere Kostenkontrolle.

Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Verordnung

Damit eine Verordnung als korrekt gilt, muss sie vollständig und eindeutig ausgefüllt sein und folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der Krankenkasse
  • Kassennummer
  • Betriebsstätten-Nummer (BSNR)
  • Lebenslange Arztnummer (LANR)
  • Ausstellungsdatum
  • Kennzeichen der Statusgruppe 9
  • Genaue Produktbezeichnung
  • Pharmazentralnummer (PZN)
  • Verordnete Menge
  • Persönliche Unterschrift des Vertragsarztes
  • Vertragsarztstempel sowie entsprechender Aufdruck


Nur vollständig ausgestellte und im Original unterschriebene Verordnungen erfüllen die Abrechnungsvorgaben.

Verordnung von Sprechstundenbedarf
– das ist zu beachten

Aus den gültigen Vereinbarungen zur Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB), den maßgeblichen Abrechnungsbestimmungen sowie den allgemeinen Verordnungsgrundsätzen ergibt sich eindeutig:
Sprechstundenbedarf darf ausschließlich auf Grundlage einer originalen vertragsärztlichen Verordnung auf Muster 16 abgegeben werden.

Eine nachträgliche Ausstellung eines Rezepts für bereits gelieferten Sprechstundenbedarf ist nicht zulässig.

Schutz vor Null‑Taxierungen und Regressen

Um Sie zuverlässig vor finanziellen Nachteilen zu schützen, benötigen wir spätestens zum Zeitpunkt der Warenabgabe eine ordnungsgemäße Originalverordnung.
Ohne diese ist eine Abgabe von Sprechstundenbedarf leider nicht möglich.

Ihr Partner für sicheren Sprechstundenbedarf

Reintjes Medizinischer Fachhandel steht für Transparenz, Rechtssicherheit und persönliche Beratung.
Bei Fragen zum Sprechstundenbedarf oder zur Ausstellung von Verordnungen sind wir jederzeit gern für Sie da.