MediValue - Das Erklärvideo
Mit unserem modularen Dienstleistungssystem können Sie die Ämter beruhigt in Ihre Praxis lassen!
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Fordern Sie unsere MediValue-Broschüre an oder vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Außendienst. Praxisnah, kostengünstig und flexibel analysieren, beraten und unterstützen Sie unsere Fachkräfte in der Umsetzung.
Modul 1: Arbeitssicherheit
Während Sie Ihr Kerngeschäft im Fokus behalten, sorgen wir uns um die systematische Umsetzung der gesetzlichen Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften. MediValue bietet sicherheitstechnische Grundbetreuungen gem. DGUV V2 ebenso an wie betriebsspezifische Betreuungen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit analysieren, beraten und unterstützen Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Und das praxisnah, kostengünstig und flexibel. Außerdem erhalten Sie fachkundigen Beistand bei der Begehung und der Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft.
Modul 2: Geräte- & Anlagenmanagement
Vom EKG über Reizstromgeräte und Behandlungsstühle bis zum Ultraschallgerät – wir ermitteln den Ist-Zustand Ihrer Medizintechnik. Unsere Experten führen die gesetzlichen Prüfungen zur Anwender- und Patientensicherheit nach festgelegten Fristen durch. Dabei identifizieren sie bestehende und sich ankündigende Mängel der Gerätesicherheit und reduzieren die Unfall- und Brandgefahr für Personal und Patienten. Außerdem erhalten Sie fachkundigen Beistand bei der Begehung und der Kontrolle durch die zuständige Behörde!
Modul 3: Hygienemanagement
Wir erstellen Ihren kompletten individuellen Hygieneplan – das erspart Ihnen Kosten bei der Einführung eines QM-Systems. Außerdem erhalten Sie fachkundigen Beistand bei der Begehung und der Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde!
Modul 4: Aufbereitungsmanagement
Bei der Aufbereitung von Instrumenten der Risikogruppen Semikritisch B, Kritisch A und Kritisch B erwartet der Gesetzgeber eine weitergehende und detaillierte Dokumentation und Beschreibung Ihrer Aufbereitungsprozesse. Wir erledigen das für Sie. Unsere Mitarbeiter nehmen die aktuelle Situation vor Ort auf, beschreiben den Aufbereitungsprozess und geben Ihnen Anregungen nach dem aktuellen Stand von Technik und Wissenschaft. Außerdem erhalten Sie fachkundigen Beistand bei der Begehung und der Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde!
Modul 5: Validierung von Autoklaven und Thermodesinfektoren
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV, §8 Abs. 1) sowie die RKI-Richtlinie „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ stellen einen eindeutigen normativen Rahmen für die Forderungen nach validierten Verfahren zur Aufbereitung wieder verwendbarer Medizinprodukte dar. Mit diesem Modul bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Instrumente gesetzeskonform aufzubereiten.
Modul 6: Hygienefachkraft
Die „Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ (HygMedVO) sieht für Einrichtungen für ambulantes Operieren und Tageskliniken den Einsatz einer Hygienefachkraft vor. Aufgabe der Hygienefachkraft ist, in Zusammenarbeit und unter Mitwirkung des verantwortlichen Hygienebeauftragten und ggf. des Krankenhaushygienikers die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes in der Einrichtung zu überwachen, bei der Fachaufsicht mitzuwirken, die Beteiligten ggf. zu unterrichten und eine Fortbildung durchzuführen. Im Rahmen unseres MediValue-Systems bieten wir Ihnen die Betreuung Ihrer Einrichtung durch eine Hygienefachkraft, eine wichtige Voraussetzung, die Vorgaben der HygMedVO zu erfüllen.
Modul 7: Datenschutz
Ab dem 25.05.2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz BDSG (neu). Mit diesem Modul bieten wir Ihnen die Möglichkeit, gesetzeskonform und rechtssicher mit den Daten Ihrer Patienten, Mitarbeiter und weiteren personenbezogenen Daten umzugehen.
Modul 8: Online-Unterweisung
Bei der sicheren Gestaltung der Arbeitsplätze erwartet der Gesetzgeber nicht nur eine individuelle Gefährdungsanalyse (Modul 1), sondern ebenfalls eine Sicherheitsunterweisung von beschäftigten Personen. Unterwiesene Mitarbeiter/innen müssen ebenfalls spätestens nach einem Jahr eine Nachschulung erhalten. Im Bereich der Hygiene und des Datenschutzes verhält es sich genau gleich vom Rhythmus der Unterweisungen. Hinzu kommt, dass der Nachweis der Wirksamkeit von erforderlichen Schulungen eine immer größere Bedeutung erhält.